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   OVG Bremen, 12.09.2022 - 1 B 214/22   

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https://dejure.org/2022,25134
OVG Bremen, 12.09.2022 - 1 B 214/22 (https://dejure.org/2022,25134)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12.09.2022 - 1 B 214/22 (https://dejure.org/2022,25134)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12. September 2022 - 1 B 214/22 (https://dejure.org/2022,25134)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremLV § 27; VwGO § 146 Abs 4 S 3
    Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe bestimmter Oberschulen/Gymnasien - Beschwerde; Darlegungsanforderungen Beschwerde; Kapazität; Schulrecht ; ;

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BremLV § 27; VwGO § 146 Abs. 4 S. 3
    Beschwerde; Darlegungsanforderungen Beschwerde; Kapazität; Schulrecht; Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe bestimmter Oberschulen/Gymnasien

  • rechtsportal.de

    BremLV § 27; VwGO § 146 Abs. 4 S. 3
    Zuweisung eines Schülers in die fünfte Jahrgangsstufe des Gymnasiums hinsichtlich Kapazitätsermittlung; Darlegungslast im Beschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2019 - 3 M 1/19

    Kein Anspruch auf gerichtliche Sachentscheidung bei missbräuchlichem Verhalten

    Auszug aus OVG Bremen, 12.09.2022 - 1 B 214/22
    Die Darlegungspflicht verlangt fallbezogene und aus sich heraus verständliche und geordnete Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinander zu setzen haben (OVG LSA, Beschl. v. 28.01.2019 - 3 M 1/19, juris Rn. 5).

    Es ist ein substantiierter Vortrag erforderlich (OVG LSA, Beschl. v. 28.01.2019 - 3 M 1/19, juris Rn. 5 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 18.07.2017 - 3 B 147/17

    Darlegungsgebot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Bremen, 12.09.2022 - 1 B 214/22
    Eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts genügt, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich nicht (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.07.2017 - 3 B 147/17, juris Rn. 2; siehe auch BayVGH, Beschl. v. 22.10.2019 - 11 CS 19.1837, juris Rn. 10 f.; OVG NRW, Beschl. v. 16.03.2016 - 1 B 1442/15, juris Rn. 5; Kaufmann, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO , 62. Edition Stand: 01.01.2020, § 146 VwGO Rn. 14 m.w.N.).

    Diese Anforderungen waren vorliegend nicht mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG herabzusetzen, weil ihre Erfüllung aufgrund der Eilbedürftigkeit unzumutbar gewesen wäre (vgl. dazu Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 146 Rn. 73; Happ, in: Eyermann, VwGO , 16. Auflage 2022, § 146 Rn. 23; siehe auch OVG LSA, Beschl. v. 18.07.2017 - 3 B 147/17, juris Rn. 2).

  • OVG Bremen, 21.09.2021 - 1 B 348/21

    Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums - Aufnahmekapazität;

    Auszug aus OVG Bremen, 12.09.2022 - 1 B 214/22
    Zum anderen hat es sich ausdrücklich damit befasst, warum mangels eines fristgerecht gestellten Härtefallantrages eine Behandlung als Härtefall ausscheide und dabei unter Verweis auf die entsprechende Rechtsprechung des Senats (u.a. OVG Bremen, Beschl. v. 21.09.2021 - 1 B 348/21, juris Rn. 29) erläutert, warum dieser gesetzliche Ausschluss nicht zu beanstanden sei.

    Da es sich um eine außerkapazitäre Aufnahme handelt, wird der Aufnahmeanspruch von Schülern, die im Rahmen der Kapazität nicht zugelassen wurden, dadurch nicht verkürzt (OVG Bremen, Beschl. v. 22.09.2021 - 1 B 369/21, juris Rn. 20 und Beschl. v. 21.09.2021 - 1 B 348/21, juris Rn. 23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2016 - 1 B 1442/15

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im Rahmen einer dienstlichen

    Auszug aus OVG Bremen, 12.09.2022 - 1 B 214/22
    Eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts genügt, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich nicht (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.07.2017 - 3 B 147/17, juris Rn. 2; siehe auch BayVGH, Beschl. v. 22.10.2019 - 11 CS 19.1837, juris Rn. 10 f.; OVG NRW, Beschl. v. 16.03.2016 - 1 B 1442/15, juris Rn. 5; Kaufmann, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO , 62. Edition Stand: 01.01.2020, § 146 VwGO Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 18.08.2009 - 2 S 229/09

    Streitwert; Schulzuweisung; Hilfsantrag; Schulaufnahme; Oberverwaltungsgericht

    Auszug aus OVG Bremen, 12.09.2022 - 1 B 214/22
    Die Streitwerte für den Haupt- und den Hilfsantrag waren schließlich nach § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG zu einem Gesamtstreitwert zusammenzurechnen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.08.2009 - 2 S 229/09, juris).
  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 11 CS 19.1837

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Bremen, 12.09.2022 - 1 B 214/22
    Eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts genügt, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich nicht (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.07.2017 - 3 B 147/17, juris Rn. 2; siehe auch BayVGH, Beschl. v. 22.10.2019 - 11 CS 19.1837, juris Rn. 10 f.; OVG NRW, Beschl. v. 16.03.2016 - 1 B 1442/15, juris Rn. 5; Kaufmann, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO , 62. Edition Stand: 01.01.2020, § 146 VwGO Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 08.10.2015 - 1 B 187/15

    Keine Einschulung mit 4 Jahren - Einschulung; Mindestaltersgrenze

    Auszug aus OVG Bremen, 12.09.2022 - 1 B 214/22
    Ohnehin vermittelt Art. 27 Abs. 1 BremVerf kein uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht im Hinblick auf die von den Erziehungsberechtigten für angemessen gehaltene Beschulung, sondern zielt innerhalb vorhandener Kapazitäten und schulorganisatorischer Notwendigkeiten auf die gleichheitsgemäße Verwirklichung eines Teilhabeanspruchs (OVG Bremen, Beschl. v. 08.10.2015 - 1 B 187/15, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 26.07.2018 - 20 CS 18.686

    Mangels Erfüllung der Darlegungsanforderungen unzulässige Beschwerde

    Auszug aus OVG Bremen, 12.09.2022 - 1 B 214/22
    Damit wird die Begründung der Funktion des Darlegungsgebotes gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO nicht gerecht, die zum einen darin besteht, den Rechtsmittelführer zu einer sorgfältigen Prüfung der Einlegung des Rechtsmittels anzuhalten, und zum anderen darin, dem Beschwerdegericht die Überprüfung des erstinstanzlichen Beschlusses zu ermöglichen (BayVGH, Beschl. v. 26.07.2018 - 20 CS 18.686, juris Rn. 2).
  • OVG Bremen, 22.09.2021 - 1 B 369/21

    Aufnahmekapazität; Aufnahmeverfahren; Schulweg; Schulrecht; Aufnahme in die 5.

    Auszug aus OVG Bremen, 12.09.2022 - 1 B 214/22
    Da es sich um eine außerkapazitäre Aufnahme handelt, wird der Aufnahmeanspruch von Schülern, die im Rahmen der Kapazität nicht zugelassen wurden, dadurch nicht verkürzt (OVG Bremen, Beschl. v. 22.09.2021 - 1 B 369/21, juris Rn. 20 und Beschl. v. 21.09.2021 - 1 B 348/21, juris Rn. 23).
  • OVG Bremen, 07.08.2018 - 1 B 151/18

    Beschwerdebegründung; Vertretungszwang

    Auszug aus OVG Bremen, 12.09.2022 - 1 B 214/22
    Die Begründung muss nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO einen bestimmten Antrag enthalten, die Gründe darlegen, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist, und sich mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (OVG Bremen, Beschl. v. 07.08.2018 - 1 B 151/18, juris Rn. 3).
  • OVG Bremen, 27.12.2023 - 1 B 329/23

    Beurteilungsspielraum; Diskriminierung; Prüfungsbewertung; Verfahrensfehler;

    Diese Anforderungen waren vorliegend auch nicht mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG herabzusetzen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.09.2022 - 1 B 214/22, juris Rn. 7 f. m.w.N.).
  • OVG Bremen, 29.08.2023 - 1 B 194/23

    Darlegung der Härtefallgründe; Härtefall; Schule; Schulzuweisung;

    Diese Anforderungen waren vorliegend auch nicht mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG herabzusetzen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.09.2022 - 1 B 214/22, juris Rn. 7 f. m.w.N.).
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